Steuern: Personensteuern: Grenzgänger Es gibt auf Gemeinschaftsebene keine Rechtsvorschriften, in denen der Begriff des Grenzgängers unter steuerlichen Gesichtspunkten definiert ist und wie dementsprechend die Besteuerungsrechte zwischen den betreffenden Mitgliedstaaten aufzuteilen oder die Steuervorschriften anzuwenden wären. Benachbarte Mitgliedstaaten, zwischen denen ein reger Arbeitnehmer-Grenzverkehr herrscht, regeln Angelegenheiten im Zusammenhang mit Grenzgängern häufig in ihren bilateralen Doppelbesteuerungsabkommen (duitstalig) EU: Europäische Kommission: Steuern und Zollunion
Werken in een ander land van de EU : Belastingen EU: Uw Europa
Steuerrechtliche Bestimmungen für Grenzgänger: Italien (duitstalig) EU: Uw Europa